Sicherheitskonzept für die automatisierte Datenverarbeitung

Verarbeitung oder eine Mehrzahl von Verarbeitungen zur Realisierung einer oder mehrerer verbundener Zweckbestimmungen

PC-BenutzerInnen

Kennwörter

Hardware und Software

Arbeitsplatz-PC

Mobile PCs

Zentrale Drucker

Datenverwaltung

Mitarbeiter, Externe und Home Office

Die PC-Benutzerinnen und PC-Benutzer sind vor Aufnahme der Arbeit an PCs umfassend zu schulen.

Die PC-Benutzerinnen und PC-Benutzer sind selbst für die ordnungsgemäße Nutzung der ihnen zur Verfügung gestellten Hard- und Software zuständig.
Sie sind über die grundsätzlichen Datensicherungsmaßnahmen aufzuklären.

Die Weitergabe von Kennwörter ist strengstens untersagt!

An jedem PC ist ein passwortgeschützter Bildschirmschoner einzurichten. Die Aktivierungszeit darf zehn Minuten nicht überschreiten.

Beim Verlassen des Arbeitsplatz ist der PC zu sperren (Windows-Taste + L)

Die Kennwörter sind personalisiert und nur von den jeweilig zugeordneten Personen zu nutzen

"Euren EC - Pin würdet ihr auch nicht weitergeben!"

Jeder Rechner ist standardmäßig gleich eingerichtet, für Anforderungen darüber hinaus sind Anträge zu stellen.

Ein räumliches Umstellen der Geräte innerhalb der Abteilung ist der IT-Administration zwecks Berichtigung des Geräteverzeichnisses zu melden.

Private Hard- und Software darf am Arbeitsplatz nicht eingesetzt werden.

Die private Nutzung von dienstlicher Hard- und Software ist nicht zulässig.

Eigeniniative ist nur in geringem Maße hier erwünscht

Die IT-Administration stellt die Installation, Konfiguration und den Netzzugang der PCs sicher.

Es sind ausschließlich die für die dienstliche Aufgabe notwendigen Funktionen und Anwendungen zu installieren. Die Entscheidung hierüber trifft die IT.

Sensible Daten sollten mit höchster Vertraulichkeit gesichert werden

Die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb darf nur auf dienstlichen Notebooks zu dienstlichen Zwecken erfolgen.

Jeder Gang macht schlank

Werden Drucker für zentrale Druckaufträge aufgestellt, ist darauf zu achten, dass Ausdrucke mit personenbezogenen Daten nicht unbeaufsichtigt erfolgen.

Daten, Privates und Dienstliches

Sensible Dateien sind mit Kennwortschutz abzulegen.

Die dauerhafte Speicherung von Dateien als Muster oder Textbausteine ist nur zulässig, wenn sie anonymisiert werden.

Dienstliche Daten dürfen nicht auf privaten Rechnern und private Daten nicht auf dienstlichen Rechnern gespeichert werden.

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